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1251. April 20. o. O.

12 Kal. Maji.

Bischof Thomas (I.) von Breslau urkundet mit Zustimmung des Kapitels einen Vertrag mit der Aebtissin Gertrud von Trebnitz, wonach dieselbe auf alle Prästation der homines ecclesie in Militsch in melle et in feno verzichtet, während der Bischof derselben den ihm früher zustehenden Zehnten ihres Gutes Probosthain (Propsthain) hinter Goldberg unter Ratihabition der darüber lautenden päpstlichen Urkunden abtritt, desgleichen den Zehnten des Klosterspeichers (grangia) Gandkov (Mönchhof) und den von Rocos (Rux).

Z.: Die (nicht namentlich aufgeführten) Kanoniker.


Original von dem die Siegel des Bischofs und der Aebtissin (möglicher Weise statt dessen das des Kapitels) verloren gegangen. P.-A. Trebnitz 70.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.